Unsere Pflegestation hat Verträge mit den Krankenkassen, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern. Grundlagen aller Leistungen sind die Sozialgesetzbücher V, XI, sowie das SGB XII (Sozialhilfe/ bis 31.12.2004 BSGH/ Bundessozialhilfegesetz).
Das SGB V (häusliche Krankenpflege) beinhaltet die Grundpflege, Behandlung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Diesen einzelnen Leistungsbereichen sind in dem bereits erwähnten Rahmenvertrag mit den Kassen klaren pflegerischen bzw. krankenpflegerischen Maßnahmen zugeordnet. Grundlage der Verordnung Häuslicher Krankenpflege bildet die Verordnungsrichtlinie nach § 92 Absatz 7 SGB V.
Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) umfasst Leistungen der Grundpflege, der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung, sowie Betreuungsleitungen (Pflegeneuausrichtungsgesetz - PNG). Auch hier sind die einzelnen Leistungen vertraglich festgelegt.
Das SGB XII (Sozialhilfeträger) dient zum einen der Weiterführung der Leistungen z.B. der Pflegeversicherung und leistet darüber hinaus auch andere umfangreiche Leistungen.